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Die Parlamentsorgane

Plenum

Das Plenum umfasst die fünfzig Parlamentarier und ist als solches das höchste Gremium des Parlaments. Hier werden die Entscheidungen unter Teilnahme aller Mitglieder getroffen, weshalb das Plenum als direktester Ausdruck des Willens der Kammer und, aufgrund seines repräsentativen Charakters, des Volkes von Navarra anzusehen ist.

 

Aufgabe des Plenums ist die Verabschiedung der Foralgesetze, die zuvor von den Ausschüssen beraten wurden, oder die es direkt berät. Es bewilligt die Abkommen, die die Regierung von Navarra mit dem Staat oder den Autonomen Gemeinschaften abzuschließen hat; und es verabschiedet institutionelle Stellungnahmen über Angelegenheiten öffentlichen Interesses. Im Plenum erfolgt die Kontrolle der Regierungsgeschäfte mit der Debatte der Entschliessungen und der Formulierung von grossen und kleinen parlamentarischen Anfragen. Und schließlich wählt das Plenum auch den Regierungspräsidenten von Navarra. Letztendlich kann gesagt werden, dass dem Plenum die entscheidendsten Funktionen der parlamentarischen Tätigkeiten zukommen.

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Präsidium

Das Präsidium ist mit der Leitung der Arbeiten der anderen Organe der Institution beauftragt und bewilligt die Zulassung der zur Debatte vorgelegten Angelegenheiten zum Verfahren; es ist mit der Ausführung der ordentlichen Geschäftsführung des Parlamentsbetriebes beauftragt. Darüberhinaus kommt dem Präsidium bei offiziellen Akten der Kammer eine repräsentative Funktion zu.

In der ersten Sitzung nach den Wahlen, in der sich das Parlament konstituiert, wird die Wahl des Parlamentspräsidiums durchgeführt, welches sich aus der Parlamentspräsident, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Parlamentssekretären zusammensetzt.

Der Präsident hat die Vertretung der Kammer inne, er überwacht den Gang der parlamentarischen Arbeiten und verfügt über Befugnisse, um im Zweifelsfalle die Parlamentsverordnung auszulegen und deren Einhaltung zu fordern. Er wird aus den Reihen der Foralparlamentarier gewählt, wofür es im ersten Wahlgang der absoluten Stimmenmehrheit bedarf; sollte diese nicht erreicht werden, so gilt derjenige der beiden Kandidaten mit den besten Resultaten aus der ersten Abstimmung als gewählt, der in einem zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.

Der erste und zweite stellvertretende Vorsitzende vertreten in dieser Rangfolge den Präsidenten und übernehmen dessen Funktionen im Falle von Abwesenheit oder wenn dieses Amt nicht besetzt ist. Der erste und zweite Parlamentssekretär unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Sitzungen und der parlamentarischen Tätigkeiten.

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Sprecherrat

Der Sprecherrat ist ein Führungsorgan, das das Parlamentspräsidium unterstützt, und in dem die Parlamentsfraktionen durch ihre Sprecher vertreten sind und an der politischen Urteilsfindung über die Abwicklung parlamentarischer Arbeiten und Angelegenheit teilnehmen. Im Sprecherrat werden Entscheidungen mittels des Systems des gewichteten Votums getroffen, wonach jeder der Sprecher über die Anzahl von Stimmen verfügt, die der Zahl der Parlamentarier seiner Fraktion entspricht. Aufgabe diese Organs ist es u.a., den Haushalt und die Haushaltjahressrechnung des Parlaments anzunehmen; es hat zudem Befugnis zur Abgabe institutioneller Stellungnahmen.

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Ständiger Ausschuß

Der Ständige Ausschuss überwacht die Funktionen des Parlaments von Navarra, wenn dieses nicht zusammentritt, zwischen den zwei Sitzungsperioden (in den Monaten Januar und Juli und August), und wenn die Kammer wegen Einberufung von Neuwahlen aufgelöst ist. Er stellt das kontinuierliche Fortbestehen der Institution und die ständige Erfüllung ihrer Aufgaben sicher. Seine Aktivitäten müssen durch ausserordentliche Gründe und dringende Notwendigkeit gerechtfertigt sein.

Der Präsident des Parlaments von Navarra hat den Vorsitz des Ständigen Ausschusses inne, wobei er jedoch nicht stimmbrechtigt ist; dem Ausschuss gehören ausserdem die Mitglieder des Präsidiums und des Sprecherrates an. Seine Entscheidungen trifft er mittels des Systems des gewichteten Votums (jeder Sprecher verfügt über die Anzahl von Simmen, die der Zahl der Parlamentarier seiner Fraktion entspricht).

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Ausschüsse

Die Ausschüsse sind nach Themen oder Regierungsbereichen spezialisierte Organe, in denen sich proportional und in kleinerem Umfang die Zusammensetzung des Parlamentes widerspiegelt. Ihre Hauptaufgabe ist die Prüfung in erster Lesung der Gesetzesentwürfe und -vorlagen und deren Modifizierung gemäß der angenommenen Änderungsanträge. Der aus diesem Prozess hervorgehende Text erhält die Bezeichnung Stellungnahme und wird einer neuerlichen Prüfung vor dem Plenum der Kammer unterzogen.

Mittels mündlicher und schriftlicher Anfragen sowie informativen Sitzungen, für die das Erscheinen eines Regierungsmitglieds beantragt wird, üben sie eine Kontrolle der Regierung aus.

 Die ordentlichen Ausschüsse des Parlaments von Navarra sind folgende:

Neben den genannten, kann das Plenum des Parlaments weitere Ausschüsse gründen, ebenso wie Sonderkommissionen für die Behandlung konkreter Themen, die nach Beendigung ihres Auftrages wieder aufgelöst werden. Weiterhin kann das Plenum des Parlaments die Gründung von Untersuchungsausschüssen über Themen öffentlichen Interesses beschließen.

 Sonderkommissionen:

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